Übungsleiter:in B Sport in der Rehabilitation „Orthopädie“
Von Krankenkassen nach §64 SGB IX anerkannte Zusatzqualifikation
Die Ausbildung zum Übungsleiter B- Sport in der Rehabilitation ist eine von den Krankenkassen nach §64 SGB IX anerkannte Zusatzqualifikation zum Leiten von Rehabilitationssport. Ziele und Inhalte entsprechen den Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen und orientieren sich am Curriculum des Deutschen Behindertensportverbandes. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung, kann jeder Teilnehmer bei seinem zuständigen Landesverband des Deutschen Behindertensportverbandes die offizielle DOSB-Lizenz: Übungsleiter B-Sport in der Rehabilitation Schwerpunkt „Orthopädie“ beantragen.
Im SGB IX ist der Rehabilitationssport als „ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation“. (§64 SGB IX) im Rahmen unterhaltssichernder und anderer ergänzenden Leistungen festgeschrieben. Damit ist der Rehasport eine Pflichtleistung geworden, auf die behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen und chronisch Kranke Anspruch haben.
Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit der dbs-Akademie gGmbH durchgeführt.
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Qualifikationslevel
Die Lehrinhalte
- Allgemeine Informationen zum Sport von Menschen mit Behinderung
- Sport mit Menschen, die durch Krankheiten im Bereich der Orthopädie (Block 30) betroffen sind
- Medizinische Grundlagen des Rehabilitationssports
- Methodik/Didaktik des Rehabilitationssports
- Praktische Übungsstunden
- Gesetzliche Grundlagen des Rehabilitationssports
- Abrechnungsfragen
Ablauf der Ausbildung
Der Kurs umfasst 90 Lerneinheiten. Für beide Lehrgangswochenenden sind folgende Lehrgangszeiten vorgesehen:
Mittwoch: 12:00 – 20.30 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 18.30 Uhr
Freitag: 09:00 – 20.30 Uhr
Samstag: 09:00 – 18.30 Uhr
Sonntag: 09.00 – 14.00 Uhr
Die genauen Lehrgangszeiten werden Ihnen ca. 14 Tage vor Lehrgangsbeginn zugesendet. Mögliche Änderungen behalten wir uns vor und werden Ihnen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.
Beide Lehrgangswochenenden umfassen ausgewogene Anteile theoretischen und praktischen Unterrichts. Bitte denken Sie daran, an beiden Wochenenden ausreichend Sportkleidung (inkl. Handtuch) mitzubringen.
Beantragung einer Rehasport-Übungsleiter Lizenz:
Nach Abschluss des Ausbildungslehrgangs muss anschließend die Lizenzausstellung beim zuständigen Landesfachverband im Behindertensport beantragt werden. Dafür benötigt es folgende Unterlagen:
- Erste-Hilfe‐Bescheinigung (Umfang: 9 LE, nicht älter als 2 Jahre)
- Teilnahmebescheinigungen der besuchten Lehrgänge
- Hospitationsnachweise (sofern noch nicht im Lehrgang bescheinigt)
- Bestätigung eines Mitgliedsvereines des Landes- oder Fachverbandes über die Übungsleitertätigkeit
Gültigkeit der Lizenz:
Die Lizenz Übungsleiter B-Sport in der Rehabilitation ist in der Regel 4 Jahre gültig. Zur Verlängerung der Lizenz ist der Nachweis von Fortbildungen im Umfang von 15 LE notwendig. Die Verlängerungsdauer der Lizenz beträgt dann erneut 4 Jahre.
Bei einer Überschreitung der Gültigkeitsdauer um mehr als drei Jahre verliert die Lizenz ihre Gültigkeit. Des Weiteren muss die gesamte Ausbildung wiederholt werden.
Welche Voraussetzungen werden benötigt?
- Mindestalter: 18 Jahre
- dflv-Fitnesstrainer B-Lizenz
Andere Vor- und Ausbildungen können durch unseren Partner (die DBS-Akademie gGmbH) auf einen möglichen Quereinstieg in diese Ausbildung geprüft werden. Bitte senden Sie uns dafür Ihre Abschlusszertifikate per E-Mail zu.
Für die Ausstellung der Lizenz muss ein 9-stündiger Erste Hilfe-Lehrgang nachgewiesen werden. Dieser darf nicht älter als 2 Jahre sein!
Die Prüfung
- Schriftliche Ausarbeitung der Lehrprobe
- Lehrproben (ca. 20 min) mit ausführlicher Besprechung unter besonderer Berücksichtigung methodischer, sozialer und gruppendynamischer Aspekte
- Schriftliche Prüfung / Mündliche Prüfung (Lernerfolgskontrollen)
Nach erfolgreicher Teilnahme erhält jeder Teilnehmer auf Antrag eines Mitgliedvereins beim zuständigen Landesverband des Deutschen Behindertensportverbands die Lizenz:
Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation „Orthopädie“
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