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Häufig gestellte Fragen

Wir haben dir hier die häufigsten Fragen aufgelistet. Melde dich gerne bei uns wenn du weitere Fragen hast.

1. Sind Ihre Ausbildungen anerkannt?
Die Deutsche Berufsakademie hat die staatliche Anerkennung vom Land Hessen mit Wirkung zum 01.10.2020 erteilt bekommen. Geprüft wurde unter anderem die Kundenorientierung der Bildungsakademie, die Qualifikationen und die Qualität der Referenten, Ausbilder sowie die Prozess- und Systemorientierung des Unternehmens. Sämtliche Arbeitsprozesse und Arbeitsabläufe der Deutschen Berufsakademie (dba) unterliegen einem Qualitätsmanagementsystem, das eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung zum Ziel hat.

Mitglieder im dflv können nach erfolgreich bestandener Fitnesstrainer B-Lizenz den offiziellen Übungsleiterausweis des DOSB (DOSB-Trainer C-Lizenz "Kraft/Fitness"), ausgestellt vom Bundesverband Deutscher Gewichtheber, über die dflv beantragen.
Die Fitnesstrainer B-Lizenz ist eine anerkannte Zulassungsvoraussetzung für die von den Krankenkassen nach § 64 SGB IX anerkannte Ausbildung zum Übungsleiter/in B-Sport in der Rehabilitation > Schwerpunkt: "Orthopädie" der DBS-Akademie gGmbH. Die Fitnesstrainer A-Lizenz ist eine anerkannte Teilnahmevoraussetzung für die Ausbildung zum Rückenschullehrer KddR.

1.1 Sind Ihre Aus- und Fortbildungen staatlich anerkannt?
Grundsätzlich gilt, dass es den staatlich anerkannten Fitnesstrainer nicht gibt! Staatlich anerkannte Abschlüsse sind mit beruflichen Ausbildungen von staatlichen Institutionen verbunden, wie z.B. Physiotherapeut, Gymnastiklehrer, Medizinischer Bademeister oder akademische Studiengänge, wie z.B. Sportwissenschaft. Staatlich anerkannte Ausbildungen umfassen in der Regel eine Dauer von drei oder mehr Jahren in Vollzeit, bzw. sieben bis acht Semester Studium an einer Universität. Eine nebenberufliche Ausbildung über mehrere Wochenenden kann dem Umfang eines Vollzeitstudiums oder einer Vollzeitausbildung verständlicherweise nicht entsprechen. Missverständnisse gibt es auch oft bei Anbietern, die auf Fernunterricht spezialisiert sind. Fernlehrgänge sind zwar staatlich anerkannt, aber lediglich in ihrer Eigenschaft als Fernlehrgang. So ist auch nicht der Abschluss zum Fitnesstrainer staatlich anerkannt, wie viele denken, sondern eben nur der Lehrgang im Rahmen seiner Form als Fernunterricht.

1.2 Sind Ihre Aus- und Fortbildungen europa- oder weltweit anerkannt?
Für Fitnesstrainerlizenzen gibt es keine einheitliche Anerkennung im Ausland. Sprich, sie werden nicht eins zu eins übernommen, wie Sie es beispielsweise beim Führerschein haben. Deutsche Lizenzen und Ausbildungen genießen allerdings eine hohe Akzeptanz im Ausland.

2. Warum soll ich eine Fitnesstrainerausbildung absolvieren?

Eine B-Lizenz Ausbildung z.B. im Bereich Fitness oder Group-Training ist, trotz aller Ausbildungen, die der Markt bietet, die idealste Voraussetzung für eine Tätigkeit in einem Fitnessstudio. Keine andere Ausbildung oder Studium kann in komprimierter Form besser und gezielter auf die dort notwendigen Anforderungen vorbereiten und schulen.

3. Worauf muss ich bei der Wahl der Ausbildung achten?

Wichtige Kriterien, die Sie bei Ihrer Auswahl einer solchen Fach-Qualifikation beachten sollten sind folgende:

 3.1 Der Preis einer Aus- / Weiterbildung
Lehrgangspreise zu vergleichen ist auch für Fachleute sehr schwierig. Machen Sie sich die Mühe und teilen Sie den Lehrgangspreis durch die Anzahl der Lehrgangstage. Noch besser wäre es, den Lehrgangspreis durch die Unterrichtseinheiten zu teilen. Dann sehen Sie genau, wieviel Sie eine Unterrichtseinheit kostet. Insbesondere die Anzahl der Stunden im Direktunterricht spiegeln die Qualität einer Ausbildung wieder. Ein Buch zuzuschicken um den Inhalt zu lernen und später mit wenigen Präsenzzeiten nachzuarbeiten und abzuprüfen, ist wenig sinnvoll für die praktische Tätigkeit als Fitnesstrainer.

3.2 Inhalte der Aus- / Weiterbildung
Zeit und Geld sind sicher ein Thema, aber nicht diese Faktoren erhöhen Ihre Kompetenz, sondern der Inhalt und die Qualität der Ausbildung. Qualität hat auch in diesem Bereich ihren Preis.

3.3 Qualität und Kompetenz der Referenten
Nur erfahrene Referenten, die die Branche sowie auch Ihr Fach kennen und selbst adäquat ausgebildet sind, können Ihnen zu mehr Wissen verhelfen. So legen wir sehr viel Wert darauf, dass jedes Thema von einem Speziallisten seines Faches unterrichtet wird, so dass unsere Referenten Ihnen auch weitergehende Fragen beantworten können.

3.4 Ausreichende Praxisbezüge
Papier wälzen und lesen ist wichtig. Erlernte Theorie aber anwenden zu können ist das A und O eines guten Trainers. Mit aufbauenden Lehrgangsmodulen sollten Sie als Lernender in die Lage versetzt werden, vom Reproduzieren in die praktische Anwendung des Erlernten zu kommen.

3.5 Abschlüsse mit Prüfungen steigern die Akzeptanz in der Branche und sichern die Qualität
Prüfungen sind Aufwand, aber auch Qualitätssicherung. Einen Abschluss den jeder erhält, ungeachtet guter oder schlechter Leistungen, kann kein Aushängeschild für die eigene Qualität sein. Hausarbeiten, theoretische und praktische Prüfungen verlangen, dass Verständnis und Kenntnisse unter Beweis gestellt werden müssen. Gute persönliche Leistungen versprechen auch gute Erfolgsaussichten und enorme Vorteile bei der Jobfindung.

 

4. Sind Ihre Ausbildungen bei den Krankenkassen anerkannt?

Rückenschullehrer KDDR anerkannt nach §20 Abs. 1, 2 SGB V
Die dba arbeitet mit dem Forum Gesunder Rücken e.V. zusammen und orientiert sich an den Vorgaben dieses Verbandes, um eine hohe Qualität und die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch die Krankenkassen zu erreichen. Die Krankenkassen prüfen bei der Anerkennung neben den formalen Voraussetzungen der Rückenschullehrer-Ausbildung auch individuelle Voraussetzungen wie z.B. eine entsprechende Berufsausbildung. In der Regel muss eine Anbieterqualifikation von den Berufsgruppen mit einer staatlich anerkannten Ausbildung im jeweiligen Fachbereich vorliegen (Sportwissenschaftler, Sport- und Gymnastiklehrer, Physiotherapeuten, Ärzte).

Übungsleiter B - Sport in der Rehabilitation > Schwerpunkt: "Orthopädie"
Die dba bietet in Kooperation mit der DBS-Akademie gGmbH diesen Lehrgang an. Die Übungsleiter Ausbildung ist eine von den Krankenkassen nach §64 SGB IX anerkannte Zusatzqualifikation zum Leiten von Rehabilitationssport. Ziele und Inhalte entsprechen den Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen und orientieren sich am Curriculum des Deutschen Behindertensportverbandes.

Übungsleiter B - Sport in der Rehabilitation > Schwerpunkt: "Innere Medizin"
Die dba bietet in Kooperation mit der DBS-Akademie gGmbH den Lehrgang - Rehabilitationssport bei Krankheiten und Behinderungsformen der Inneren Medizin an. Die Übungsleiter Ausbildung (Übungsleiter-B-Rehabilitationssport) ist eine von den Krankenkassen nach §64 SGB IX anerkannte Zusatzqualifikation zum Leiten von Rehabilitationssport. Ziele und Inhalte entsprechen den Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen und orientieren sich am Curriculum des Deutschen Behindertensportverbands.

Übungsleiter B - Sport in der Prävention
Die dba bietet in Kooperation mit der Europäische Sportakademie (ESAB) diesen Lehrgang an. Die Übungsleiter Ausbildung (Übungsleiter B - Sport in der Prävention) ist eine von den Krankenkassen nach §20 SGB V anerkannte Zusatzqualifikation zum Leiten von Präventionssport. Ziele und Inhalte entsprechen den Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen und orientieren sich am Curriculum des Deutschen Olympischen Sportbunds.

5. Welche Qualifikationen besitzen Ihre Referenten?

Wir arbeiten grundsätzlich mit hoch qualifizierten Referenten mit einer langjährigen Praxiserfahrung in dem jeweiligen Ausbildungsbereich zusammen. Die Qualifikationen sind je nach Fachbereich sehr unterschiedlich und reichen von Dr. med., Orthopäden, Sportmedizinern, Dipl. Sportwissenschaftlern, Sportlehrern, Dipl. Ökotrophologen, Physiotherapeuten, Fachsportlehrern bis zu PersonalTrainern. Nur erfahrene Referenten, die die Branche sowie auch Ihr Fach kennen und selbst adäquat ausgebildet sind, können Ihnen zu mehr Wissen verhelfen. So legen wir sehr viel Wert darauf, dass jedes Thema von einem Speziallisten in seinem Bereich unterrichtet wird.

6. Sind Ihre Lehrgänge staatlich anerkannt?

Bisher existieren keine staatlichen oder allgemein gültigen Inhalte/Verordnungen für Ausbildungen im Bereich der Fitnesstrainer-Ausbildung. Somit kann es z.B. auch keine staatlich anerkannte Fitnesstrainer B-Lizenz geben, gleich für welchen Bildungsanbieter Sie sich entschieden (siehe auch Frage 1.) haben.

7. Muss ich an der Fitnesstrainer C-Lizenz teilnehmen oder kann ich direkt in die B-Lizenz einsteigen?

Ein Überspringen der Lizenzen ist ohne vorherige Lizenzausbildung nicht möglich. Die Lizenzen bauen aufeinander auf. Sie kennen dies auch aus anderen Sportarten wie beispielsweise Fußball oder Tennis, bei denen es auch eine Trainer C-, B- und A-Lizenz gibt. Wir erkennen Lizenzen mit gleichen Inhalten und Stundenumfängen von anderen Anbietern an. Wir wollen nicht, dass man immer wieder bei null anfangen muss, allerdings können wir nur Direktunterricht (keine Fernlehrgänge) anerkennen. Eigene Praxiserfahrung über mehrere Jahre kann nicht als Quereinstieg geltend gemacht werden.

8. Ich habe meine C-/B-Lizenz bei einem anderen Institut gemacht. Wird diese bei Ihnen anerkannt?

Für den Quereinstieg gibt es generelle Regelungen. Folgende Berufsgruppen brauchen lediglich am 1. Teil der Fitnesstrainer C-Lizenz teilzunehmen und können dann direkt in die B-Lizenz einsteigen:

  • Physiotherapeuten
  • Gymnastiklehrer
  • Diplom Sportwissenschaftler
  • Diplom Sportlehrer
  • Bachelor of science Sports
  • Bachelor of Arts Sports
  • Übungsleiter Trainer C-Breitensport Erwachsene
  • Übungsleiter Trainer C-Leistungssport

Als staatlich anerkannter Bildungsträger unterliegen wir einer klaren Lizenzstruktur und erkennen somit nur inhaltlich gleiche Ausbildungen mit der gleichen Anzahl von Präsenztagen bzw. -stunden an. Aus diesem Grund erkennen wir folgende Ausbildungen als Fitnesstrainer C-Lizenz (60 UE) an:

  • Fitnesstrainer B-Lizenz BSA
  • Fitnesstrainer B-Lizenz Inline
  • Fitnesstrainer B-Lizenz IFFA
  • Fitnesstrainer B-Lizenz safs&beta
  • Fitnesstrainer B-Lizenz Academy of Sport (Direktunterricht)
  • Sport- und Fitnesskaufmann

Inhaber dieser Lizenzen können die Trainer C-Lizenz überspringen und direkt in die Trainer B-Lizenz einsteigen. Lizenzen anderer Anbieter bedarf es einer Prüfung des Einzelfalls durch unseren Lehrausschuss. Hierzu benötigen wir die genauen Kursinhalte und Dauer der Ausbildung. Bitte schicken Sie eine Kopie Ihrer bisher erworbenen Lizenzen mit ein. Je nach Ausbildungsinstitut und Lehrgangsinhalten, können die Lizenzen anderer Anbieter nach Prüfung anerkannt werden. Als staatlich anerkannter Bildungsträger können wir nur die absolvierten Stunden im Direktunterricht anerkennen. Bitte schicken Sie uns Unterlagen ein aus denen die Unterrichtsinhalte und –stunden daraus hervorgehen.

9. Kann ich meine Aus- und Fortbildungen in Raten bezahlen?

Grundsätzlich sind Ratenzahlungen für sämtliche Lehrgänge möglich. Je nach Buchungssumme gibt es die Möglichkeit zwischen 2 - 24 Monatsraten zu wählen. Die monatliche Rate darf nicht unter 100,00 € liegen. Die Ratenzahlungsgebühren sind abhängig von der Laufzeit der Ratenzahlung (2 - 8% vom Lehrgangpreis).

10. Wie sind die täglichen Unterrichtszeiten?

Folgende Lehrgangszeiten sind vorgesehen:
Freitag:    14:00 – 19.30 Uhr
Samstag: 08:30 – 18.00 Uhr
Sonntag:  08.30 – 14.30 Uhr
Die genauen Lehrgangszeiten werden Ihnen ca. 14-Tage vor Lehrgangsbeginn zugesendet. Mögliche Änderungen behalten wir uns vor und werden Ihnen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.

11. Kommt zu den Lehrgangspreisen noch etwas dazu?

Die ausgewiesenen Preise beinhalten alles, was zum erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs notwendig ist. Ein Zertifikat und eine Urkunde erhalten Sie nach dem Bestehen des Lehrgangs, soweit alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden.

11.1 Lehrmaterial-Download

Das Lehrmaterial zum Lehrgang können Sie sich über einen Google-Drive-Link herunterladen. Hierzu erhalten Sie 14 Tage vor Lehrgangsbeginn die Zugangsdaten. Das Lehrmaterial können Sie ausgedruckt zum Lehrgang mitbringen oder Sie bringen Ihren Laptop mit.

11.2 Lehrmaterial und Bücher käuflich erwerben

Sie können das Lehrmaterial in ausgedruckter Form bei uns kaufen. Ein schwarz-weiß Druck kostet 15,00 € und ein Farbdruck kostet 30,00 €. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit das Lehrmaterial auf einem USB-Stick bei uns für 10,00 € zu kaufen. Entsprechende Fachbücher werden im Lehrgang vorgestellt und können Vorort gekauft werden.

12. Welche Voraussetzungen gibt es für Ihre Grundausbildungen?

Für die Fitnesstrainer C-Lizenz müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein.

Bei der Fitnesstrainer B-Lizenz liegt das Mindestalter bei 18 Jahren. In Ausnahmefällen kann der Lehrgang auch mit 17 Jahren absolviert werden. Die Lizenz wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausgehändigt. Weitere Voraussetzung ist ein Schulabschluss oder eine Berufsausbildung. Wir empfehlen bei der Fitnesstrainer B-Lizenz eine gewisse praktische Erfahrung in dem jeweiligen Bereich.

Die Voraussetzungen der Fort- und Weiterbildungen können Sie der jeweiligen Lehrgangs-Infoseite entnehmen.

13. Wie fit muss ich für einen Lehrgang sein?

Sie müssen für unsere Lehrgänge kein bestimmtes Fitnesslevel vorweisen. Sie sollten sich aber im Klaren sein, dass bei unseren Fitness-Ausbildungen ein praktischer Anteil von bis zu sechs Stunden täglich möglich ist.

13.1 Erklärung zur Sporttauglichkeit

13.2 Fitnesstest

Des Weiteren beinhaltet die Fitnesstrainer B- und A-Lizenz Ausbildung die Teilnahme am Fitnesstest. (Link)

14. Wann muss die Lehrgangsgebühr beglichen werden?

Die Lehrgangsgebühr ist 14 Tage nach Eingang der Rechnung fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen d.h. bei Anmeldungen die kürzer als 10 Tage vor Lehrgangsbeginn erfolgen, ist die Lehrgangsgebühr spätestens am ersten Lehrgangstag fällig. Für eine Zuordnung der Geldeingänge sind bei sämtlichen Zahlungen stets Kunden- und Rechnungsnummer anzugeben. Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnen wir je Mahnstufe 5,00 Euro Mahngebühr. Der Vertragspartner verpflichtet sich, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kann eine SEPA-Lastschrift aus Gründen, die nicht von der Deutschen Berufsakademie gGmbH zu vertreten sind, nicht erfolgen, trägt der Vertragspartner die hieraus entstehenden zusätzlichen Kosten.
Bei Ratenzahlung ist die 1. Rate 14 Tage nach Eingang der Rechnung fällig. Erfolgt eine Anmeldung ab zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn, ist die Gebühr bzw. die 1. Rate sofort fällig (bitte Kopie des Überweisungsträgers mitbringen) oder muss zum ersten Lehrgangstag in Bar mitgebracht werden.

15. Wie gehe ich vor, wenn ich Lehrgänge stornieren oder umbuchen möchte bzw. nicht daran teilnehmen kann?

Die Umbuchungsbedingungen und das Widerrufsrecht finden Sie auch in unseren AGB’s.

15.1 Ich möchte meinen Lehrgang stornieren

Wenn Sie Ihren Lehrgang stornieren möchten, müssen Sie dies schriftlich tun. Sie können Ihren gebuchten Lehrgang innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt sobald Ihnen eine Vertragsurkunde, die Annahme Ihres Antrages/Lehrgangsbestätigung (Anmeldebestätigung) oder eine Rechnung/Ratenzahlungsvereinbarung zur Verfügung gestellt worden ist.

15.2 Ich möchte meinen Lehrgang umbuchen bzw. auf einen anderen Termin verschieben
Wenn Sie Ihren Lehrgang umbuchen möchten, müssen Sie dies schriftlich tun. Dafür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 49,00 € fällig. Bitte bedenken Sie dabei, dass der Lehrgang binnen eines Jahres abgeschlossen werden sein muss. Ansonsten muss der gesamte Lehrgang neu gebucht werden.

15.3 Ich kann an einem Tag/einem Wochenende meines Lehrgangs nicht teilnehmen.
Pünktliches Erscheinen zum Lehrgangsbeginn und die Anwesenheit bis zum Lehrgangsende ist Pflicht. Sind Fehlzeiten entstanden, ist eine Prüfungszulassung erst nach Vervollständigung des Lehrgangs möglich. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie Ihre Lizenz, Urkunde und Zeugnis. Umbuchungen von Lehrgangsteilen, während Sie schon mit dem Lehrgang begonnen haben, sind prinzipiell möglich. Pro Tag, der nachgeholt werden muss, fallen Gebühren von 50,00 € an.

16. Kann ich einen gebuchten Lehrgang auf eine andere Person umschreiben/umbuchen?

Ja, diese Möglichkeit steht Ihnen bis 1 Werktag vor Lehrgangsbeginn offen. Es ist lediglich eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 49,00 € zu begleichen. Wir empfehlen die Umbuchung auf eine andere Person besonders, wenn der eigentliche Lehrgangsteilnehmer zum gebuchten Lehrgang verhindert ist.

17. In welchem Zeitraum müssen die Lizenzen verlängert werden?

Wie es im Deutschen Sport üblich ist, müssen Trainerlizenzen in regelmäßigen Abständen verlängert werden, um die Aktualität Ihres Wissens- und Ausbildungsstandes aufrecht zu erhalten. Die Fitnesstrainerlizenzen müssen alle zwei Jahre durch eine Tagesfortbildung bei uns im Haus verlängert werden.
Bitte suchen Sie sich aus unserem umfangreichen Fortbildungsprogramm eine Fortbildung Ihrer Wahl aus. Jede Aus-, Fort- und Weiterbildung verlängert Ihre Lizenz wieder um 2 Jahre.

18. Kann ich meine Lizenz auch mit einer Fortbildung eines anderen Instituts verlängern?

Sie können Ihre bei uns erworbene Fitnesstrainerlizenz auch durch eine Fortbildung eines anderen offiziell anerkannten Ausbildungsinstituts verlängern. Voraussetzung ist, dass die Fortbildung über 15 Unterrichtseinheiten geht und es sich um einen zertifizierten Bildungsträger nach DIN ISO 9001, DinIso 29990 oder AZAV oder Mitgliedsverband des DOSB handelt und einen Bezug zum Sport haben muss. Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 39,00 €. Bitte senden Sie uns Ihren Fitnesstrainerausweis im Original und Ihre Teilnahmebestätigung in Kopie zu. Wir werden Ihre Lizenz dann gerne um 2 weitere Jahre verlängern. Die Bearbeitungsgebühr von 39,- € stellen wir Ihnen dann separat in Rechnung.

19. Muss ich zuhause selbst Stoffgebiete erarbeiten?

Sie erhalten ca. 14 Tage vor Lehrgangsbeginn einen Zugang zum Lehrmaterial und können mit den Inhalten des Lehrgangs vertraut werden. Zwischen den Präsenzphasen müssen Sie das Lehrmaterial durcharbeiten, da dieses prüfungsrelevant ist. Unsere Kursteilnehmer werden über die gesamte Ausbildung betreut und können mit unseren Referenten jederzeit in Kontakt treten.

20. Werden Ihre Ausbildungen von der Bundeswehr gefördert?

Die Berufsförderungsdienste (BFD) der Bundeswehr bezuschussen ebenfalls Kosten für Aus- und Weiterbildungen. Das Gleiche gilt für Zivildienstleistende, die beim Bundesamt für Zivildienst (BAZ) Förderungen beantragen können. Fragen Sie nach und holen Sie sich Informationen ein. Wir beraten Sie gerne bei der Wahl Ihres Ausbildungsweges.

21. Wie melde ich mich an?

Eine Anmeldung muss immer schriftlich erfolgen.
Der bequemste Weg der Anmeldung ist über unsere Homepage. Dort können Sie den gewünschten Lehrgang in den Warenkorb legen und folgen einfach den weiteren Schritten. Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung des Anmeldeformulars. Dieses finden Sie in unserem Ausbildungskatalog oder im Internet im Downloadbereich als PDF zum Runterladen und Ausdrucken. Dieses kann per Post, Fax (05601-8050) oder eingescannt als E-Mail an uns geschickt werden.

22. Ist vor Ort auch für die Verpflegung gesorgt?

Wir stellen während der Lehrgangszeiten kostenlos Kaffee, Tee und Wasser zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit beim Pizzabringdienst Essen zu bestellen oder in der Umgebung unserer Ausbildungsakademie Restaurants, Bistros oder den Supermarkt aufzusuchen.

23. Wie kann ich eine nicht bestandene Prüfung wiederholen? Was muss ich tun?

Nach einer Sperrfrist von vier Wochen können Sie erneut an einer Prüfung teilnehmen. Prüfungstermine sind immer an dem zweiten Sonntag eines Lehrgangswochenendes bei der Fitnesstrainer C-, B-, A-Lizenz. Wir benötigen in diesem Fall eine schriftliche Anmeldung zur Nachprüfung. Hierzu schreiben Sie uns bitte eine Email an info@dba-online.de mit Ihrem Anliegen.

Es muss immer nur der Teil der Prüfung wiederholt werden, in dem man durchgefallen ist. Eine Nachprüfung ist nur innerhalb von 12 Monaten nach dem eigentlichen Termin möglich. Für einen Nachprüfungstermin fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 35,00 € an.

24. Muss ich vor der Lizenzausbildung einen Erste-Hilfe-Kurs abgelegt haben?

Für die Fitnesstrainer C-Lizenzausbildung ist kein Erste-Hilfe-Kurs notwendig! Die Teilnahme an der Fitnesstrainer B-Lizenz ist ebenfalls ohne Erste Hilfe Kurs möglich. Allerdings wird für die Lizenzausstellung der Fitnesstrainer B-Lizenz ein 9-stündiger Erste Hilfe Nachweis (Grundausbildung Erste-Hilfe) erwartet. Dieser darf nicht älter als 2 Jahre seinIn Ihrem eigenen Interesse sollten Sie eine Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs speziell für Trainer, Sportgruppen oder Sportverletzungen bevorzugen.

25. Wie erfahre ich meine Prüfungsergebnisse?

Die Prüfungen finden am zweiten Lehrgangswochenende an dem Sonntag um 08.30 Uhr statt. Um 14.00 Uhr ist die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Lizenzurkunde. Ihr Trainerausweis sowie Ihr Zeugnis gehen Ihnen nach Prüfung aller erforderlichen Unterlagen innerhalb von zwei bis drei Wochen per E-Mail zu. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine telefonischen Auskünfte über Prüfungsergebnisse geben können.

26. Wie läuft das Ganze nach der Anmeldung ab?

Sie erhalten automatisch eine Anmeldebestätigung per Email. Die Rechnung geht Ihnen umgehend als PDF per E-Mail zu. Ratenverträge erhalten Sie per Post. 14-Tage vor Lehrgangsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung zum Lehrgang mit genauen Lehrgangszeiten und -inhalten. Dazu einige Informationen zu der Ausbildung und dem benötigten Equipment für die Präsenztage.

27. Können die Ausbildungsunterlagen schon vorab zugeschickt werden, damit ich bereits lernen kann?

I.d.R erhalten Sie drei Wochen vor Lehrgangsbeginn den Google-Drive-Link zum Download der Ausbildungsunterlagen. Gerne können wir Ihnen den Lehrbrief zusenden, sobald Sie die Lehrgangsgebühr beglichen haben. Bitte schreiben Sie uns dazu eine E-Mail an: info@dba-online.de

 

28. Kann ich mit der Fitnesstrainer C-Lizenz bereits als Trainer arbeiten?

Die Fitnesstrainer C-Lizenz gilt als Trainerassistent. Sie dient dazu einen A-Lizenz Trainer bzw. Fachsportlehrer auf der Trainingsfläche zu unterstützen. Erst die aufbauenden Ausbildungen, wie z.B. die Fitnesstrainer B-Lizenz sind vollwertige Trainerlizenzen, mit denen Sie selbstständig in Ihrem gewünschten Bereich als Trainer tätig werden können. Dieses hat auch versicherungstechnische Hintergründe.

 

29. Ist das Ausstellen von Geschenkgutscheinen möglich?

Gerne erstellen wir Geschenkgutscheine für unser Aus- und Fortbildungsangebot. Dieser kann beliebig ausgestellt sein. Nur über einen bestimmten Betrag oder eine beliebige Ausbildung. Der Gutschein ist vor der Erstellung zu bezahlen und übertragbar.

 

30. Ist es möglich nur den Lehrbrief zu erwerben?

Als Externer können Sie den Lehrbrief ausgedruckt in Farbe für 150,00 € erwerben. Wenn Sie Quereinsteiger sind und den Lehrbrief des von Ihnen übersprungenen Lehrgangs benötigen, können Sie diesen ausgedruckt in Farbe für 80,00 € erwerben. Zusätzlich haben Sie als Quereinsteiger die Möglichkeit sich den Lehrbrief herunterzuladen für einen Preis in Höhe von 60,00 €.

 

31. Was muss ich zum Lehrgang mitbringen?

Für jeden Lehrgang benötigen Sie Schreibutensilien und den Lehrbrief (ausgedruckt oder auf dem Laptop). Für Lehrgänge mit Praxisanteil müssen Sie zusätzlich Sportbekleidung für Indoor sowie Outdoor (bitte an Wechseltrainingsbekleidung denken) sowie ein Handtuch und saubere Sportschuhe mitbringen.

Fitnesstrainer C-Lizenz
  • Kopie des Schulabschlusszeugnisses oder Abschlusszeugnis der Berufsausbildung
  • Kurzer Lebenslauf über sportlichen und beruflichen Werdegang
  • 2 Passbilder für den Fitnesstrainerausweis
  • Erklärung zur Sporttauglichkeit
Fitnesstrainer B-Lizenz zusätzlich
  • Erste-Hilfe-Nachweis - Es wird ein 9-stündiger Erste Hilfe Nachweis (Grundausbildung Erste-Hilfe) erwartet. Dieser darf nicht älter als 2 Jahre sein!

Fitnesstrainer A-Lizenz zusätzlich

  • Praktikumsnachweis über 120 Stunden
32. Ich habe meine Lizenz / Urkunde verlegt. Können Sie mir eine neue ausstellen?

Gerne können wir Ihnen Ihre Unterlagen erneut ausstellen.

Zweitausstellung (bei Verlust):
Lizenz Urkunde 20,00 €
Fitnesstrainer Ausweis 20,00 €
Mitglieds-Urkunde 20,00 €
Zeugnis 20,00 €
Zusätzliches Zeugnis in Englisch 20,00 €
Teilnahmebescheinigung 10,00 €

PDF-Ausstellung kostenfrei bei Einzelanfrage

Bei Verlust von Unterlagensätzen (einer Berufsausbildung):
Originale 99,00 €
PDF 25,00 €

 

33. Kann ich am Abend in der Ausbildungsakademie trainieren?

Ein Training im Sportstudio ist am Freitagabend bis 21.00 Uhr und am Samstagabend bis 18.30 Uhr möglich. Ansonsten kann in den Pausenzeiten während des Lehrgangs trainiert werden.

34. Welche Prüfungen müssen abgelegt werden und wie sehen sie aus?

Um eine Lizenz oder einen Lehrgang erfolgreich zu beenden, müssen am Ende eines Seminars eine Prüfung abgelegt werden.
Bei der Fitnesstrainer C-Lizenz gibt es am zweiten Wochenende sonntags eine schriftliche Prüfung. Die Prüfung dauert eineinhalb Stunden und fragt nach dem Basiswissen über die Bereiche Sportmedizin, Trainingslehre, Sport und Ernährung sowie Fitnesstraining in der Praxis welche in den beiden Lehrgangswochenenden geschult werden. 26-30 Fragen werden in offener Form (kein Multiple-Choice) gestellt und handeln schwerpunktmäßig von Anatomie und Gerätelehre.
Die Fitnesstrainer B-Lizenz beinhaltet das Anfertigen einer Hausarbeit. Die ausgelosten Themen, welche am ersten Wochenende verteilt werden, sind Situationen von Kunden mit besonderen Beschwerden und Wünschen. Bis zum zweiten Wochenende hat man Zeit den Trainingsplan und die Erläuterungen auszuarbeiten. Des Weiteren muss am zweiten Sonntag eine Lehrprobe passend zur Hausarbeit abgelegt werden, in der man einen Kunden in die Trainingsgeräte einweist. Eine schriftliche Klausur, auch eineinhalb Stunden lang, beschäftigt sich hauptsächlich mit den Punkten Dehnung, Muskulatur und Trainingsmethoden.
Die Fitnesstrainer A-Lizenz, als höchste Lizenzstufe, besteht aus einer praktischen, mündlichen und einer schriftlichen Überprüfung. Die Klausur befasst sich unter anderem mit Sportverletzungen, Haltungsschäden, Trainingsplanung und Übungsausführung. Die mündliche Prüfung fragt das Wissen der kompletten Lizenzausbildung (C-, B-, A-Lizenz) ab. In der praktischen Prüfung werden die erlernten Übgungen/Techniken aus dem Kurz- und Langhantelbereich überprüft.
Auch bei den Fachseminaren wird das Wissen, welches an den Lehrgangstagen vermittelt wird und in den Skripten steht, mit einer schriftlichen Prüfung am letzten Tag des Lehrgangs abgefragt. Beim Rückenschulleiter kommt noch einen Lehrprobe hinzu.
Um die Fachsportlehrer-Ausbildung erfolgreich abschließen zu können, müssen zum einen alle Fachseminare mit ihren Klausuren bestanden werden. Zum anderen muss eine Hausarbeit erarbeitet und drei schriftliche Prüfungen ablegen werden: Medizin, Trainingslehre und eine Zusammenfassung von Kommunikation, Marketing, Doping, Ernährung, Psychologie, Pädagogik und Biomechanik.

35. Was bedeutet EQF?

Jede Ausbildung und Qualifikationsstufe ist nach dem Ranking des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQF, European Qualification Framework) eingestuft.
Das Ziel von EQF ist es, eine auf alle Bildungssysteme in Europa anwendbare Beschreibung von Qualifikationen zur Verfügung zu stellen. Die europäische Kommission entwickelte ein achtstufiges Modell, das die Qualifikationen auf Basis der abgeleiteten Ergebnisse beschreibt. So bietet sich die Möglichkeit, die Angebote im Bereich Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung nach einheitlichen Richtlinien zu vergleichen.

36. Wo kann ich das Praktikum für die Fitnesstrainer A-Lizenz absolvieren?

Sie können die 120 Stunden Praktikum für die Fitnesstrainer A-Lizenz im Fitnessstudio oder Sportverein absolvieren. Dabei müssen mindestens 50% auf der Trainingsfläche stattfinden. Sprich es dürfen nicht mehr als 50% im Kursbereich stattfinden. Während des Praktikums sollten mindestens folgende Inhalte vermittelt werden:

  • Trainingsplanerstellung für Neumitglieder und Bestandskunden
  • Einweisung von Neumitgliedern
  • Betreuung von Studiokunden
  • Durchführung von Gymnastik- und Dehnübungen

Das Studio sollte generell eine ausreichende Zahl an Fitnessgeräten für ein Ganzkörpertraining zur Verfügung stellen, sowie über verschiedene Ausdauergeräte und eine Gymnastikhalle verfügen.